Offizielle Quellen

Rechtliche Grundlagen zum Selbstschutz in Deutschland

Diese Seite bündelt zentrale Gesetzes- und Behördenquellen zu Notwehr, Notstand, Waffenrecht, verbotenen Gegenständen und Prävention. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Wichtiger Hinweis

Keine Rechtsberatung: Die folgenden Informationen dienen nur der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind immer die aktuelle Gesetzeslage, behördliche Einstufungen und im Einzelfall fachkundige Rechtsberatung.

Gerade beim Thema Selbstschutz ist eine nüchterne Einordnung wichtig: Aufmerksamkeit, Abstand, Deeskalation und Hilfe holen stehen vor jeder körperlichen Auseinandersetzung.

Gesetzliche Grundlagen

Waffenrecht und Gegenstände

§ 2 WaffG: Grundsätze

Grundlagen zum Umgang mit Waffen und Munition sowie Verweis auf die Waffenliste.

§ 2 WaffG öffnen

§ 40 WaffG: Verbotene Waffen

Relevante Norm für den Umgang mit verbotenen Waffen.

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§ 42a WaffG: Führverbot

Regelung zum Führen von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen.

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Anlage 2 WaffG: Waffenliste

Übersicht zu verbotenen und erlaubnispflichtigen Waffen und Munition.

Anlage 2 WaffG öffnen

Behördenquellen und Prävention

BKA-Feststellungsbescheide

Bei Zweifeln zur waffenrechtlichen Einstufung konkreter Gegenstände sind die BKA-Feststellungen besonders relevant.

BKA-Feststellungsbescheide öffnen

BKA: Waffenrechtliche Zuständigkeiten

Offizielle Informationen zur Einordnung von Gegenständen im Waffenrecht.

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Polizeiliche Kriminalprävention

Hinweise zu Selbstbehauptung, Verhalten in Gefahrensituationen und Prävention.

Selbstbehauptung öffnen

Praktische Einordnung

  • Keine pauschale Aussage treffen, dass ein Gegenstand „immer erlaubt“ ist.
  • Zwischen Kaufen, Besitzen, Mitführen und Verwenden unterscheiden.
  • Bei Messern, Reizstoffgeräten, Elektroschockern und ähnlichen Gegenständen besonders vorsichtig prüfen.
  • Im Zweifel offizielle Quellen, BKA-Bescheide oder anwaltliche Beratung nutzen.
  • Selbstschutz sollte auf Vermeidung, Deeskalation und Hilfe ausgerichtet bleiben.