§ 32 StGB: Notwehr
Grundnorm zur Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff.
Offizielle Quellen
Diese Seite bündelt zentrale Gesetzes- und Behördenquellen zu Notwehr, Notstand, Waffenrecht, verbotenen Gegenständen und Prävention. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Gerade beim Thema Selbstschutz ist eine nüchterne Einordnung wichtig: Aufmerksamkeit, Abstand, Deeskalation und Hilfe holen stehen vor jeder körperlichen Auseinandersetzung.
Grundnorm zur Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff.
Regelung zur Überschreitung der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken.
Einordnung bei gegenwärtiger Gefahr für wesentliche Rechtsgüter.
Regelung für besondere Notstandslagen zugunsten eigener oder nahestehender Rechtsgüter.
Grundlagen zum Umgang mit Waffen und Munition sowie Verweis auf die Waffenliste.
Relevante Norm für den Umgang mit verbotenen Waffen.
Regelung zum Führen von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen.
Übersicht zu verbotenen und erlaubnispflichtigen Waffen und Munition.
Bei Zweifeln zur waffenrechtlichen Einstufung konkreter Gegenstände sind die BKA-Feststellungen besonders relevant.
Offizielle Informationen zur Einordnung von Gegenständen im Waffenrecht.
Hinweise zu Selbstbehauptung, Verhalten in Gefahrensituationen und Prävention.
Grundsatz: helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, und frühzeitig die Polizei rufen.